Als Datenschutzauditor berate ich Organisationen bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung.
Auch wenn Sie keinen Datenschutzbeauftragten
nach DSGVO und BDSG benenen müssen. Der Datenschutz ist zu beachten.
Sind Sie darauf vorbereitet?
- Wurde ein Prozess für die Beantwortung von Auskunftsbegehren von Betroffenen implementiert?
- Wie reagieren Sie auf die Geltendmachung von Betroffenen-Rechten?
- Haben Sie Ihre Mitarbeiter über die neuen Vorgaben der DSGVO geschult?
- Wurde Ihre Auftragsverarbeitung der neuen Rechtslage angepasst?
- Kennen Sie die Voraussetzungen für die Datenschutz-Folgenabschätzung und deren eventuelle Auswirkungen?
- Kennen Sie die Regelung bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten? Können Sie angemessen und rechtzeitig reagieren?
Gerne berate ich Sie in allen Fragen des Datenschutzes.